Staatliche Behörden zum Schutz der Verbraucherrechte

In jedem EU-Mitgliedstaat gibt es eine nationale Behörde, die für den Schutz der Verbraucherrechte zuständig ist, wenn sie mit Kredit- oder Finanzinstituten zu tun haben (National Competent Authorities for Consumer Protection – European, 2020). Die Verbraucherschutzpolitik sorgt dafür, dass der Binnenmarkt ordnungsgemäß und erfolgreich
funktionieren kann (Fact Sheets on the European Union: European Parliament, n.d). Das Hauptziel der Verbraucherschutzbehörden ist es, die Rechte der Verbraucher gegenüber Gewerbetreibenden zu schützen und einen verbesserten Schutz für gefährdete Verbraucher zu bieten (Fact Sheets on the European Union: Europäisches Parlament, n.d.).

Verbraucherschutzvorschriften zielen darauf ab, die Marktergebnisse für die gesamte Wirtschaft zu verbessern, den Markt fairer zu machen und so zu umweltfreundlicheren und sozialen Marktergebnissen zu führen. Der Verbraucherschutz ist zu einem Ziel von entscheidender Bedeutung für die EU geworden (Fact Sheets on the European Union: European Parliament, n.d).

Ein Verbraucher hat das Recht, sich bei einer Kredit- oder Finanzorganisation zu beschweren, wenn er mit den erhaltenen Produkten oder Dienstleistungen nicht zufrieden ist (How to Complain, 2020). Im Folgenden finden Sie einige Vorschläge zur Einreichung von Beschwerden:

  1. Wenden Sie sich an die Kredit- oder Finanzorganisation: Wenn Sie mit den Leistungen eines bestimmten Finanzinstituts nicht zufrieden sind, müssen Sie sich an den Kundendienst dieses Instituts wenden. Die Kontaktdaten finden Sie auf deren Website. Es ist sehr hilfreich, wenn Sie einige relevante Dokumente haben, um Ihren Anspruch zu unterstützen.
  2. Reichen Sie eine offizielle Beschwerde ein: Wenn die Kundendienstabteilung Ihnen nicht in der von Ihnen gewünschten Weise geholfen hat, können Sie eine offizielle Beschwerde einreichen. Jedes Finanzinstitut hat ein spezielles Verfahren für die Bearbeitung von Beschwerden. Die Schritte für dieses Verfahren sind normalerweise auf der Website angegeben. Auch hier sind unterstützende Dokumente hilfreich.
  3. Wenden Sie sich an die zuständige nationale Behörde: Falls Sie weder mit dem Verbraucherservice des Finanzinstituts noch mit dessen Antwort auf Ihre Beschwerde zufrieden sind, können Sie sich an die zuständige nationale Behörde Ihres Landes wenden.


Tipps, die auf den Verbraucherschutz abzielen (Persönliche Finanzen auf EU-Ebene, 2019). 


Bei Abschluss eines Vertrages für eine bestimmte Leistung (Quelle: Persönliche Finanzen auf EU-Ebene, 2019)    

                                                      

Quellenangaben

Consumer policy: Principles and instruments: Fact Sheets on the European Union: European Parliament. (n.d.). Retrieved from https://www.europarl.europa.eu/factsheets/en/sheet/46/consumer-policy-principles-and-instruments

How to complain. (2020, January 14). European Banking Authority. https://www.eba.europa.eu/consumer-corner/how-to-complain

National competent authorities for consumer protection – European. (2020, August 25). European Banking Authority. https://www.eba.europa.eu/consumer-corner/national-competent-authorities-for-consumer-protection

Personal finance at the EU level. (2019, December 10). European Banking Authority. https://www.eba.europa.eu/consumer-corner/personal-finance-at-the-eu-level